CRA-MELDEPFLICHT · ART. 14 VERORDNUNG (EU) 2024/2847

CRA-Meldepflicht: in 10 Tagen bereit für die 24-Stunden-Frist

Die CRA-Meldepflicht gilt seit dem 11. September 2026: Hersteller melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen binnen 24 Stunden über die ENISA-Plattform, auch für bereits verkaufte Produkte. 30 Tage CVE-Watch mit Ihrer SBOM sind kostenlos; den Meldeablauf richten wir in 10 Tagen ab 3.900 € zzgl. MwSt. ein.

30 Tage CVE-Überwachung kostenlos startenIhre SBOM genügt · endet automatisch, kein Abo
Schnell und kostenlos:CRA-Produktcheck

Die Uhr läuft ab Ihrer Kenntnis. Die Frühwarnung ist 24 Stunden nach Kenntnis der Ausnutzung fällig. Ohne SBOM erfahren Sie oft gar nicht, dass eine betroffene Bibliothek in Ihrem Produkt steckt.

ReferenzenT-Systems · Olingo Medical · Lumii

Hinterlassen Sie Ihre Nummer, ich rufe Sie an

Krystof Olik · Gründer und CEO

Werktags noch am selben Tag, sonst am nächsten Werktag vormittags.

Oder schreiben Sie mir direkt an info@ollsoft.ai

Wir nutzen Ihre Angaben nur für diese Anfrage. Datenschutz
Gilt seit
11.9.2026 (Art. 71 Abs. 2)
Frühwarnung
binnen 24 Stunden ab Kenntnis (Art. 14 Abs. 2 und 4)
Meldung
binnen 72 Stunden ab Kenntnis
Abschlussbericht
binnen 14 Tagen, nachdem eine Korrektur- oder Risikominderungsmaßnahme verfügbar ist; bei Vorfällen 1 Monat nach der Meldung

CRA-Neuigkeiten per E-Mail. Einmal im Monat: was sich geändert hat und was es für Ihr Produkt bedeutet.

PreiseCVE-Watch: kostenlosMeldebereitschaft: ab 3.900 €Betrieb: ab 390 € / MonatZum Angebot

Warum Ollsoft?

Der CVE-Watch läuft auf unserem eigenen Werkzeug und Framework für CRA-Tests, nicht als einmaliges Audit.

  • bei jedem Release prüft es SBOM und Schwachstellen erneut
  • taucht eine neue ausgenutzte Schwachstelle auf, sagen wir Ihnen, was zu tun ist, oder kümmern uns selbst darum
  • jeden Treffer bewertet ein KI-Agent, ein Ingenieur entscheidet; die Entscheidung bleibt als OpenVEX dokumentiert
Zwei Ollsoft-Ingenieure am Laptop, daneben ein Monitor mit Code

Was genau muss ich melden?

Die CRA-Meldepflicht (Art. 14 Verordnung (EU) 2024/2847) verpflichtet Hersteller seit dem 11. September 2026, aktiv ausgenutzte Schwachstellen in ihrem Produkt und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, die seine Sicherheit beeinträchtigen, über die ENISA-Plattform zu melden (Art. 14 Abs. 1 und 3).

  • „aktiv ausgenutzt“: Es gibt verlässliche Belege, dass ein Angreifer die Schwachstelle ohne Erlaubnis des Eigentümers in einem System ausgenutzt hat (Art. 3 Nr. 42)
  • schwerwiegend ist ein Vorfall, der den Schutz sensibler oder wichtiger Daten oder Funktionen beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann, oder der Schadcode in Ihr Produkt oder zu Ihren Nutzern bringt oder bringen kann (Art. 14 Abs. 5)
  • eine Schwachstelle in einer Fremdkomponente melden Sie erst, wenn sie in Ihrem Produkt ausgenutzt wurde (Leitfaden der Kommission, Rn. 218)
  • ist der verwundbare Code bei Ihnen nicht erreichbar, besteht keine Meldepflicht
  • freiwillig melden dürfen Sie auch, was nicht meldepflichtig ist (Art. 15)

Wann beginnt die 24-Stunden-Frist?

Sobald Sie nach einer ersten Prüfung mit hinreichender Sicherheit wissen, dass eine Schwachstelle in Ihrem Produkt ausgenutzt wird oder ein schwerwiegender Vorfall vorliegt (Leitfaden der Kommission, Rn. 213).

  • mit der Prüfung müssen Sie sofort beginnen, wenn ein Hinweis eingeht (Rn. 213 und 214)
  • rückwirkend melden Sie nichts, was Sie schon vor dem 11. September 2026 als ausgenutzt kannten (Rn. 217)
  • wird eine ältere Schwachstelle erst danach ausgenutzt oder erfahren Sie erst danach davon, gilt die Frist

Wie läuft eine Meldung über die ENISA-Plattform?

Über die einheitliche Meldeplattform der ENISA (Single Reporting Platform) gleichzeitig an das als Koordinator benannte CSIRT im Mitgliedstaat Ihrer Hauptniederlassung und an die ENISA (Art. 14 Abs. 7).

  • Hauptniederlassung ist dort, wo die Cybersicherheitsentscheidungen für Ihre Produkte überwiegend fallen
  • Zugang nur mit EU Login und Multi-Faktor-Authentifizierung, das Konto können Sie vorab anlegen
  • pro Hersteller ein primärer und bis zu 20 weitere Vertreter
  • ENISA empfiehlt, sich erst auf der Plattform zu registrieren, wenn Sie melden müssen; mit fertigem EU-Login-Konto dauert das wenige Minuten
  • Oberfläche nur auf Englisch, zum Start keine API, Meldungen über das Webformular
  • sobald Sie von der Ausnutzung oder dem Vorfall wissen, informieren Sie auch die betroffenen Nutzer, wo sinnvoll maschinenlesbar (Art. 14 Abs. 8)

Warum braucht die Meldepflicht SBOM und CVE-Überwachung?

Melden können Sie nur, was Sie bemerken, und die Software-Stückliste (SBOM) zeigt, welche Komponenten in welcher Version in jedem ausgelieferten Produkt stecken.

  • der tägliche Abgleich mit Schwachstellendatenbanken zeigt einen neuen Fall, auch wenn sich Ihr Code nicht ändert
  • Listen ausgenutzter Schwachstellen (CISA KEV, ENISA EUVD) zeigen, was Angreifer schon nutzen
  • die Triage klärt dann: Ist der verwundbare Code im Produkt vorhanden, erreichbar und von außen steuerbar?
  • das Ergebnis halten wir als OpenVEX fest: Es belegt Ihre Entscheidung und beantwortet Kundenanfragen

ANGEBOT

Von 30 Tagen kostenlos bis zum laufenden Betrieb

Die kostenlose Überwachung läuft mit Ihrer SBOM, ohne Zugriff auf den Code. Sie sehen sofort, welche Komponenten Schwachstellen haben und was davon kritisch ist.

Schritt 1 · Hier starten

CVE-Überwachung (CVE-Watch) 30 Tage kostenlos

Sie sehen 30 Tage lang jede neue Schwachstelle in einem Produkt und ob sie meldepflichtig werden kann.

Kostenlos

Das bekommen Sie

  • die SBOM eines Produkts in einem maschinenlesbaren Format schicken Sie uns, kein Zugriff auf den Code
  • täglicher Abgleich mit Schwachstellendatenbanken, CISA KEV und ENISA EUVD
  • für jeden neuen Treffer die Einschätzung, ob er meldepflichtig werden kann: KI-Agent schlägt vor, Ingenieur entscheidet
  • Alarm per E-Mail bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen
  • endet automatisch, kein Abo
30 Tage CVE-Überwachung kostenlos starten

Schritt 2

CRA-Meldepflicht erfüllt in 10 Tagen

Sie erkennen meldepflichtige Fälle und können binnen 24 Stunden melden.

ab 3.900 €zzgl. MwSt. einmalig

Das bekommen Sie

  • detaillierte Prüfung von Code und Infrastruktur: SBOM aus allen Repositories und Erreichbarkeit der Schwachstellen im Code
  • SBOM für jedes ausgelieferte Produkt, automatisch in der CI-Pipeline
  • CVE-Watch mit Triage für alle Produkte
  • Meldeablauf: wer bewertet, wer meldet, wer vertritt
  • Vorlagen für Frühwarnung, 72-Stunden-Meldung und Abschlussbericht
  • EU-Login-Konten mit MFA vorbereitet, zuständiges CSIRT bestimmt
  • Vorlage für die Information Ihrer Nutzer (Art. 14 Abs. 8)
  • eine Übung mit einem simulierten Fall
Angebot anfordern

Schritt 3

CVE-Watch im Betrieb

Neue Schwachstellen werden laufend bewertet, Meldungen sind vorbereitet.

ab 390 € / Monatzzgl. MwSt.

Das bekommen Sie

  • täglicher Abgleich für alle Produkte
  • Triage und OpenVEX für jeden Treffer
  • Hilfe beim Ausfüllen jeder Meldung
  • VEX-Dokumente für Ihre Kunden
Angebot anfordern

INKLUSIVE

Zum 10-Tage-Paket zusätzlich

  • Konzept für die koordinierte Offenlegung von Schwachstellen und security.txt, veröffentlichungsfertig
  • Antwortvorlage für Kunden, die nach Ihrer CRA-Meldebereitschaft fragen

GARANTIE

10 Tage, sonst arbeiten wir kostenlos weiter

Ist Ihr Meldeablauf nicht binnen 10 Tagen nach dem Repository-Zugang einsatzbereit, arbeiten wir ohne weitere Kosten weiter, bis er es ist. Gilt für das Paket „CRA-Meldepflicht erfüllt in 10 Tagen“.

30 Tage CVE-Überwachung kostenlos starten

Ihre SBOM genügt · endet automatisch, kein Abo

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Krystof Olik · Gründer und CEO

Werktags noch am selben Tag, sonst am nächsten Werktag vormittags.

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ABLAUF

So läuft es ab

  1. 01

    Kurzes Telefonat

    Produkte, SBOM, wer heute Sicherheitshinweise bearbeitet. Ohne Zugriff auf den Code.

  2. 02

    CVE-Watch ab Tag 1

    Mit Ihrer SBOM, täglicher Abgleich, 30 Tage kostenlos.

  3. 03

    Meldebereit in 10 Tagen

    Code-Prüfung, SBOM in der CI, Ablauf, Vorlagen, Konten, Übung.

  4. 04

    Betrieb

    Triage jedes Treffers, Hilfe bei jeder Meldung.

VERGLEICH

CVE-Watch, Scanner-Alarme oder Handarbeit?

Ollsoft CVE-WatchNur Scanner-AlarmeManuelle Prüfung
Aktiv ausgenutzte markiertOllsoft CVE-Watch: CISA KEV und ENISA EUVDNur Scanner-Alarme: je nach ToolManuelle Prüfung: nein
Erreichbarkeit im ProduktOllsoft CVE-Watch: in den kostenpflichtigen Paketen bei jedem Treffer, direkt im CodeNur Scanner-Alarme: meist nichtManuelle Prüfung: aufwendig
Entscheidung dokumentiertOllsoft CVE-Watch: OpenVEX, an Kunden weitergebbarNur Scanner-Alarme: seltenManuelle Prüfung: selten
Meldeablauf 24 und 72 StundenOllsoft CVE-Watch: vorbereitet und geübtNur Scanner-Alarme: nicht enthaltenManuelle Prüfung: improvisiert

Vergleich von Vorgehensweisen, nicht von bestimmten Anbietern.

REFERENZEN

Referenzen

T-Systems

Für T-Systems haben wir die CRA-Compliance-Plattform gebaut: Sie gleicht die SBOM jedes Produkts täglich mit neuen Schwachstellen und alle sechs Stunden mit Listen ausgenutzter Schwachstellen ab. Neue Treffer prüft ein KI-Agent und schreibt das Ergebnis als OpenVEX; bei einer aktiv ausgenutzten Komponente zeigt die Plattform die Schritte nach Art. 14 mit 24-Stunden-, 72-Stunden- und 14-Tage-Frist.

Olingo Medical

KI für die medizinische Dokumentation: Mehr als 10 Krankenhäuser und Kliniken nutzen sie, in zwei Universitätskliniken läuft sie vollständig lokal im Kliniknetz. Wir haben sie auf den CRA vorbereitet.

olingomedical.com

Lumii

Europäisches KI-Spielzeug, mit dem Kinder sprechen. Wir haben es auf den CRA vorbereitet.

lumiitoy.com

KONTAKT

Starten Sie mit dem kostenlosen CVE-Watch

Nach einem kurzen Gespräch schicken Sie uns die SBOM eines Produkts, und wir schalten den CVE-Watch für 30 Tage kostenlos frei, ohne Zugriff auf den Code. Danach endet er automatisch, ohne Abo und ohne Kündigung.

Hinterlassen Sie Ihre Nummer, ich rufe Sie an

Krystof Olik · Gründer und CEO

Werktags noch am selben Tag, sonst am nächsten Werktag vormittags.

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Wir nutzen Ihre Angaben nur für diese Anfrage. Datenschutz

HÄUFIGE FRAGEN

Was Kunden uns fragen

Ja. Art. 69 Abs. 3 erstreckt sie auf alle Produkte im Anwendungsbereich, auch wenn sie vor dem 11. Dezember 2027 in Verkehr kamen. Laut Leitfaden der Kommission gilt sie sogar nach Ende des Unterstützungszeitraums weiter.

Der kostenlose CVE-Watch läuft mit einer SBOM, die Sie uns schicken; Zugriff auf den Code brauchen wir nicht. Haben Sie keine, erzeugen wir sie im 10-Tage-Paket aus Ihren Repositories und binden die Erzeugung an Ihren Release-Prozess an.

Sie als Hersteller (Art. 14 Abs. 1). Wir richten SBOM, Überwachung, Ablauf und Vorlagen ein und helfen beim Ausfüllen jeder Meldung. Die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrer Kanzlei.

An das CSIRT im Mitgliedstaat des Bevollmächtigten, Einführers oder Händlers, sonst im Mitgliedstaat mit den meisten Nutzern des Produkts (Art. 14 Abs. 7).

Hersteller, die Open Source in ihre Produkte einbauen, melden für ihr Produkt schon jetzt. Verwalter quelloffener Software (Open-Source-Stewards) melden ab dem 11. Dezember 2027, soweit sie an der Entwicklung beteiligt sind (Art. 24 Abs. 3 und Art. 71 Abs. 2).

Verstöße gegen Art. 14 können mit bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 64 Abs. 2).

Die ersten 30 Tage CVE-Watch sind kostenlos, mit Ihrer SBOM und ohne Zugriff auf den Code. Das 10-Tage-Paket kostet ab 3.900 € zzgl. MwSt., der laufende CVE-Watch ab 390 € im Monat. Den Festpreis bekommen Sie nach dem ersten Gespräch schriftlich.

„CRA-Meldepflicht erfüllt in 10 Tagen“ (ab 3.900 €) deckt nur die Meldepflicht ab, die schon gilt: SBOM in der CI, CVE-Watch, Ablauf, Vorlagen, EU-Login-Konten und eine Übung. Die „CRA-Vorbereitung in 6 Wochen“ (ab 7.900 €) bereitet das ganze Produkt auf den 11. Dezember 2027 vor und enthält den Meldeablauf über die ENISA-Plattform ebenfalls. Im Betrieb gleichen „CVE-Watch im Betrieb“ (ab 390 € im Monat) und „CRA im Betrieb“ (ab 590 € im Monat) täglich mit neuen CVEs ab, bewerten Treffer als OpenVEX und helfen bei Meldungen; „CRA im Betrieb“ erzeugt zusätzlich bei jedem Release die SBOM und aktualisiert Risikobeurteilung und Dokumentation. Alle Preise zzgl. MwSt.

Newsletter

CRA-Neuigkeiten per E-Mail

Der CRA wird laufend ergänzt: Leitfäden der Kommission, die ENISA-Plattform, harmonisierte Normen. Einmal im Monat, und zusätzlich bei wichtigen Änderungen, schicken wir Ihnen eine kurze Übersicht, was sich geändert hat und was es für Ihr Produkt bedeutet.