KI-VERORDNUNG · VERORDNUNG (EU) 2024/1689

KI-Verordnung: in 48 Stunden wissen, welche Pflichten für Ihre KI gelten

Die KI-Verordnung (AI Act) verpflichtet auch Unternehmen, die KI nur nutzen; KI-Kompetenz und Transparenz gelten schon, Hochrisiko-Pflichten ab dem 2. Dezember 2027. Kostenlos klären wir Risikoklasse und Pflichten Ihrer Systeme; KI-Inventar und Dokumentation liefern wir in 30 Tagen ab 2.400 € zzgl. MwSt.

Schnell und kostenlos:KI-Verordnung: Risikoklasse prüfen

Die Kennzeichnungspflicht gilt bereits. Seit dem 2. August 2026 müssen Chatbots offenlegen, dass sie KI sind, und Deepfakes müssen gekennzeichnet werden. Anbieter generativer Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, müssen die maschinenlesbare Markierung bis zum 2. Dezember 2026 nachrüsten.

ReferenzenOlingo Medical · T-Systems

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Krystof Olik · Gründer und CEO

Werktags noch am selben Tag, sonst am nächsten Werktag vormittags.

Oder schreiben Sie mir direkt an info@ollsoft.ai

Wir nutzen Ihre Angaben nur für diese Anfrage. Datenschutz
KI-Kompetenz
seit 2.2.2025 (Art. 4)
Hochrisiko-KI
2.12.2027 (Anhang III), 2.8.2028 (Anhang I)
Aufsicht
Bundesnetzagentur (§ 2 KI-MIG, seit 29.7.2026)
Bußgelder
bis 15 Mio. € oder 3 % des Umsatzes, verbotene Praktiken bis 35 Mio. € oder 7 % (Art. 99)
PreiseErsteinschätzung: kostenlosKI-Inventar: ab 2.400 €Betrieb: ab 240 € / MonatZum Angebot

Warum Ollsoft?

Wir stufen KI-Systeme als Ingenieure ein: nach dem, was sie technisch tun, nicht nach einem Fragebogen.

  • wir entwickeln und betreiben selbst KI, unter anderem für medizinische Dokumentation in Krankenhäusern, und kennen die KI-Verordnung aus eigenen Produkten
  • Rolle und Klasse prüfen wir an Software, Integrationen und Lieferantenverträgen, denn entscheidend ist, wer das System anbietet und wofür Sie es einsetzen
  • die Dokumentation entwirft eine KI aus Ihren Unterlagen, jedes Dokument prüft ein Ingenieur
  • den Festpreis kennen Sie vorab, schriftlich mit der Ersteinschätzung
Das Ollsoft-Team im Gespräch im Büro am Fenster

Gilt die KI-Verordnung auch, wenn wir KI nur nutzen?

Die KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) stuft KI-Systeme nach Risiko ein und verpflichtet Anbieter wie Betreiber. Ja: Wer KI beruflich in eigener Verantwortung verwendet, ist Betreiber; ausgenommen ist nur die rein private Nutzung.

  • Anbieter entwickeln ein KI-System und bieten es unter eigenem Namen an
  • Betreiber nutzen KI, etwa ChatGPT, Copilot oder Recruiting-Software mit KI
  • eigener Chatbot auf einem fremden Sprachmodell unter Ihrem Namen: Sie sind sein Anbieter
  • fremde KI für einen Hochrisiko-Zweck, etwa die Vorauswahl von Bewerbungen, kann Sie zum Anbieter machen (Art. 25)

Welche Risikoklassen kennt die KI-Verordnung?

Es entscheidet die Zweckbestimmung, nicht die Technik: Dasselbe Sprachmodell kann minimales Risiko haben oder ein Hochrisiko-KI-System sein.

  • verbotene Praktiken (Art. 5), seit 2.2.2025: Manipulation, Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern
  • Hochrisiko (Anhang III): Recruiting und Personalentscheidungen, Bildung, Kreditwürdigkeit, Lebens- und Krankenversicherung, Biometrie, kritische Infrastruktur
  • Hochrisiko (Anhang I): Sicherheitskomponenten von Produkten wie Medizinprodukten
  • Transparenzpflichten (Art. 50): Chatbots, generierte Inhalte, Deepfakes
  • minimales Risiko: der Großteil der Nutzung im Unternehmen, etwa Übersetzen, Zusammenfassen oder Spamfilter; es gilt nur Art. 4

Was gilt seit dem 2. August 2026?

Die Transparenzpflichten nach Art. 50 und die Regeln zur Marktüberwachung.

  • Chatbots und Sprachassistenten legen beim ersten Kontakt offen, dass sie KI sind, sofern das nicht offensichtlich ist
  • Deepfakes sind zu kennzeichnen
  • KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ebenfalls, außer sie wurden redaktionell geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung
  • Aufsicht in Deutschland: die Bundesnetzagentur, für KI in regulierten Produkten wie Medizinprodukten die bisherigen Marktüberwachungsbehörden, für Finanzunternehmen die BaFin (§ 2 KI-MIG)

Ab wann gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme?

Für Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, für KI in Produkten nach Anhang I ab dem 2. August 2028.

  • die ursprünglichen Termine 2.8.2026 (Anhang III) und 2.8.2027 (Anhang I) hat der Digital Omnibus verschoben, die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27.7.2026
  • Anbieter brauchen Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, automatische Protokolle, menschliche Aufsicht, ein Qualitätsmanagementsystem und eine Konformitätsbewertung, bei Anhang III auch die Registrierung in der EU-Datenbank
  • Betreiber nutzen das System nach Gebrauchsanweisung, übertragen die Aufsicht geschulten Personen, bewahren Protokolle mindestens sechs Monate auf und informieren Beschäftigte vorab über KI am Arbeitsplatz
  • ein System aus Anhang III ist nicht hochriskant, wenn es Entscheidungen nicht wesentlich beeinflusst, etwa nur eine eng gefasste Verfahrens- oder Vorbereitungsaufgabe erfüllt, und keine Personen profiliert (Art. 6 Abs. 3)
  • diese Bewertung muss der Anbieter dokumentieren und das System registrieren

ANGEBOT

Von der kostenlosen Ersteinschätzung bis zur vollständigen Umsetzung

Nach der Ersteinschätzung wissen Sie, wo Sie stehen und was das Inventar kostet. Mit dem Inventar erfüllen Sie, was heute gilt, und haben einen Plan für Dezember 2027.

Schritt 1 · Hier starten

AI-Act-Ersteinschätzung in 48 Stunden

Sie wissen, wie Ihre KI-Systeme eingestuft sind, welche Rolle Sie haben und was für Sie gilt.

Kostenlos

Das bekommen Sie

  • 30 Minuten mit einem Ingenieur anhand Ihrer Beschreibung, ohne Zugriff auf Ihre Systeme
  • Risikoklasse jedes KI-Systems, das Sie beschreiben
  • Ihre Rolle je System: Anbieter oder Betreiber
  • Pflichten und Fristen: was heute gilt (Art. 4 und 50) und was ab 2.12.2027
  • schriftliche Zusammenfassung und Festpreisangebot für das Inventar
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Schritt 2

KI-Inventar und Dokumentation in 30 Tagen

KI-Register, begründete Einstufung und erfüllte Pflichten nach Art. 4 und 50, prüfbereit.

ab 2.400 €zzgl. MwSt. einmalig

Das bekommen Sie

  • detaillierte Prüfung Ihrer KI-Systeme: Software, Integrationen, Lieferantenverträge und Dokumentation
  • KI-Register einschließlich der Tools, die Mitarbeitende auf eigene Faust nutzen: Zweck, Lieferant, Daten, verantwortliche Person
  • begründete Einstufung, bei Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 dokumentierte Bewertung
  • Pflichten je System nach Ihrer Rolle
  • Hinweistexte für Chatbots und Regeln zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
  • Plan für Maßnahmen zur KI-Kompetenz mit Nachweisen
  • Fahrplan für Hochrisiko-KI-Systeme bis 2.12.2027
Angebot anfordern

Schritt 3

KI-Verordnung im Betrieb

Das Register bleibt aktuell, auch wenn neue KI-Tools dazukommen oder die Kommission neue Leitlinien veröffentlicht.

ab 240 € / Monatzzgl. MwSt.

Das bekommen Sie

  • quartalsweise Aktualisierung von Register und Einstufung
  • Bewertung jedes neuen KI-Tools binnen 5 Werktagen
  • Beobachtung von Leitlinien, Normen und Vorgaben der Bundesnetzagentur
  • Einweisung neuer Mitarbeitender
Angebot anfordern

INKLUSIVE

Zum Inventar zusätzlich enthalten

  • KI-Richtlinie für Ihr Unternehmen, angepasst an Ihre Tools und Rollen
  • einstündige Schulung der Geschäftsleitung: was die Verordnung verlangt und wer wofür verantwortlich ist
  • Vorlage zur Bewertung neuer KI-Tools, damit das Register aktuell bleibt

GARANTIE

30 Tage, sonst arbeiten wir kostenlos weiter

Sind Register und Dokumentation nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt Ihrer Unterlagen fertig, arbeiten wir ohne weitere Kosten bis zum Abschluss weiter. Gilt für das Paket „KI-Inventar und Dokumentation in 30 Tagen“.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

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ABLAUF

So läuft es ab

  1. 01

    Kurzes Telefonat

    Welche KI Sie nutzen oder entwickeln und wofür. Ohne Zugriff auf Ihre Systeme.

  2. 02

    Ersteinschätzung in 48 Stunden

    Schriftlich: Klassen, Rollen, Pflichten mit Fristen und Festpreisangebot.

  3. 03

    Inventar in 30 Tagen

    Prüfung von Systemen und Verträgen, Register, Einstufung, Hinweistexte, Nachweise. Wöchentlicher Statusbericht.

  4. 04

    Betrieb

    Neue Tools bewerten, Register aktuell halten.

VERGLEICH

Ingenieure, Kanzlei oder Vorlagen?

OllsoftKanzleiVorlagen und E-Learning
Wer macht esOllsoft: Ingenieure, die selbst KI entwickelnKanzlei: Juristen, Technikfragen bleiben bei Ihrer ITVorlagen und E-Learning: Sie selbst
EinstufungOllsoft: nach dem, was das System technisch tutKanzlei: nach Ihrer BeschreibungVorlagen und E-Learning: nach Fragebogen
ErgebnisOllsoft: Register, Einstufung, Hinweistexte, NachweiseKanzlei: RechtsgutachtenVorlagen und E-Learning: Dokumentvorlagen
Rechtliche BewertungOllsoft: nein, wir arbeiten mit Ihrer KanzleiKanzlei: jaVorlagen und E-Learning: nein
PreisOllsoft: Festpreis nach der ErsteinschätzungKanzlei: meist StundensatzVorlagen und E-Learning: Lizenz

Vergleich von Leistungsarten, nicht von bestimmten Anbietern.

REFERENZEN

Wo wir EU-Regulierung schon umgesetzt haben

Olingo Medical

Unsere KI macht in mehr als 10 Krankenhäusern und Kliniken aus Diktaten und Dokumenten medizinische Dokumentation; in zwei Universitätskliniken läuft sie vollständig lokal im Kliniknetz, ohne Cloud-Anbindung. Dabei haben wir geklärt, wann Dokumentationssoftware zum Hochrisiko-KI-System wird und was daraus für Dokumentation und menschliche Aufsicht folgt.

Fallstudie

T-Systems

Plattform für die Einhaltung des Cyber Resilience Act: Anforderungs-Mapping, Repository-Prüfung, Schwachstellenüberwachung.

KONTAKT

Starten Sie mit der kostenlosen Ersteinschätzung

Wir sprechen kurz über Ihre KI-Systeme, ohne Zugriff darauf. Binnen 48 Stunden erhalten Sie schriftlich Klasse, Rolle, Pflichten mit Fristen und ein Festpreisangebot für das Inventar. Kostenlos und unverbindlich.

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HÄUFIGE FRAGEN

Was Kunden uns fragen

Ihr Unternehmen, die Verantwortung für die KI-Verordnung bleibt bei Ihnen. Wir bereiten die Einstufung mit Begründung und den Nachweisen vor, die Sie bei einer Prüfung vorlegen. Die rechtliche Bewertung kann Ihre Kanzlei ergänzen.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Das Inventar mit detaillierter Prüfung der Systeme und Dokumentation kostet ab 2.400 € zzgl. MwSt., abhängig von der Zahl der KI-Systeme und davon, ob Sie KI auch entwickeln. Den Festpreis erhalten Sie schriftlich mit der Ersteinschätzung.

Die meisten Unternehmen nicht. In der EU-Datenbank registrieren sich Anbieter von Hochrisiko-Systemen nach Anhang III und Anbieter, die ein solches System nach Art. 6 Abs. 3 als nicht hochriskant bewerten. Von den Betreibern nur Behörden.

Für die Ersteinschätzung genügt ein Gespräch über Ihre KI-Tools. Für das Inventar brauchen wir eine Liste der Tools, die Verträge mit den Anbietern und Antworten auf unsere Rückfragen. Register, Begründungen und Hinweistexte schreiben wir, Sie geben sie frei.

Nein. Wir sind Ingenieure: Wir erfassen KI-Systeme, bewerten sie technisch und erstellen die Dokumentation. Die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrer Kanzlei, unsere Unterlagen ersparen ihr Arbeit.