NIS2-BETROFFENHEITSPRÜFUNG · KOSTENLOS

NIS2-Betroffenheit prüfen: drei Fragen, sofortiges Ergebnis

NIS2 erfasst mittlere und große Unternehmen in 18 Sektoren sowie einige Dienste unabhängig von der Größe. Die Prüfung zeigt nach der Richtlinie, ob Sie wahrscheinlich eine besonders wichtige oder eine wichtige Einrichtung sind. Verbindlich ist das BSIG: Ihre konkreten Dienste ordnen wir kostenlos in der NIS2-Ersteinschätzung ein.

Prüfung startenKostenlos · läuft nur in Ihrem Browser
Mittleres Unternehmen
ab 50 Beschäftigten oder je über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme
Großunternehmen
ab 250 Beschäftigten oder über 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme
Sektoren der Richtlinie
11 mit hoher Kritikalität, 7 sonstige kritische
Größenunabhängig
DNS, TLD-Registries, Vertrauensdienste, öffentliche Netze

KOSTENLOSES TOOL

Sind Sie von NIS2 betroffen? Schnelle Betroffenheitsprüfung

Drei Fragen, sofortiges Ergebnis. Es wird nichts gesendet, solange Sie keinen Rückruf anfordern.

Wie groß ist das Unternehmen (inklusive Gruppe)?
Erbringen Sie einen dieser Dienste?

Orientierung nach der NIS2-Richtlinie. Verbindlich ist das BSIG; in der kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihre konkreten Dienste.

Wie rechnet die Prüfung?

Nach Unternehmensgröße und Sektor aus den Anhängen I und II der NIS-2-Richtlinie.

  • Großunternehmen in einem Sektor hoher Kritikalität: „besonders wichtige Einrichtung“
  • mittleres Unternehmen in einem Sektor hoher Kritikalität: „wichtige Einrichtung“
  • mittleres oder großes Unternehmen in einem sonstigen kritischen Sektor: „wichtige Einrichtung“
  • Größe nach der KMU-Empfehlung 2003/361/EG, verbundene und Partnerunternehmen zählen mit
  • das BSIG fasst die Sektoren in den Anlagen 1 und 2 etwas anders zusammen und kennt Sonderfälle, etwa Betreiber kritischer Anlagen

Was tun, wenn Sie laut Prüfung betroffen sind?

Registrieren Sie sich beim BSI und beginnen Sie mit der Risikoanalyse.

  • Registrierung im BSI-Portal, falls noch nicht geschehen (§ 33 BSIG)
  • Risikoanalyse und Maßnahmen nach § 30 BSIG
  • die kostenlose Ersteinschätzung nennt Ihnen die Schritte schriftlich binnen 48 Stunden

ANGEBOT

Nach der Prüfung: kostenlos verifizieren

Schritt 1 · Hier starten

NIS2-Ersteinschätzung in 48 Stunden

Ein Ingenieur prüft das Ergebnis für Ihre Dienste und nennt Pflichten und Fristen.

Kostenlos

Das bekommen Sie

  • 30 Minuten mit einem Ingenieur, ohne Zugriff auf Ihre Systeme
  • Einstufung Ihrer Einrichtung
  • Pflichten und Fristen einschließlich Registrierung
  • Angebot mit Festpreis für die Umsetzung
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Schritt 2

NIS2 umgesetzt in 90 Tagen

Dokumentation und Maßnahmenplan binnen 90 Tagen nach Erhalt Ihrer Unterlagen fertig; wir registrieren Sie beim BSI und richten die technischen Maßnahmen mit Ihrer IT ein.

ab 3.900 €zzgl. MwSt. einmalig

Das bekommen Sie

  • detaillierte Prüfung von Systemen und Infrastruktur
  • Registrierung im BSI-Portal
  • Risikoanalyse und Richtlinien
  • MFA, Backups, Logging
  • Meldeprozess
Angebot anfordern

ABLAUF

So läuft es ab

  1. 01

    Prüfung

    Drei Fragen, Ergebnis sofort.

  2. 02

    Kurzes Telefonat

    Ergebnis und Nummer senden, wir fragen nach den Details.

  3. 03

    Ersteinschätzung in 48 Stunden

    Schriftlich: Einstufung, Pflichten, Fristen, Angebot.

KONTAKT

Ergebnis mit einem Ingenieur durchgehen

Das Ergebnis wird automatisch angehängt. Ein Ingenieur prüft es für Ihre konkreten Dienste und schickt binnen 48 Stunden schriftlich Einstufung, Pflichten, Fristen und ein Angebot für die Umsetzung. Kostenlos und ohne Zugriff auf Ihre Systeme.

Hinterlassen Sie Ihre Nummer, ich rufe Sie an

Krystof Olik · Gründer und CEO

Werktags noch am selben Tag, sonst am nächsten Werktag vormittags.

Oder schreiben Sie mir direkt an info@ollsoft.ai

Wir nutzen Ihre Angaben nur für diese Anfrage. Datenschutz

HÄUFIGE FRAGEN

Was Kunden uns fragen

Nein. Es folgt der NIS2-Richtlinie. Verbindlich ist das BSIG; das prüfen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung für Ihre konkreten Dienste.

Ja. Nach der Empfehlung 2003/361/EG werden verbundene und Partnerunternehmen zusammengerechnet. Ausnahme nach § 28 Abs. 4 BSIG: Ihre IT ist von der Gruppe unabhängig.

Nein. Die Prüfung läuft nur in Ihrem Browser. Wir erhalten das Ergebnis nur, wenn Sie einen Rückruf anfordern.